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Kapitalsubventionen

Bestimmungen für Internationalisierungsaktivitäten (Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen) der Unternehmen von Forlì-Cesena.

 

Kürzlich wurden von der Handelskammer Forlì-Cesena zwei Bestimmungen zugunsten der Internationalisierung und der Intensivierung des Handels mit dem Ausland für das Jahr 2009, einschließlich Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen, verabschiedet. Diese Programme sind vor allem auf zusammengeschlossene und einzelne Unternehmen ausgerichtet und betreffen folgende realisierte Projekte: Forschung, Beratung, Werbetätigkeit, Show-room, Treffen und Teilnahme Messen im Ausland und, in einigen Fällen, an Mustermessen im Ausland.

 

- Die erste Bestimmung wendet sich an Unternehmenszusammenschlüsse (mindestens drei Unternehmen), nämlich an Genossenschaft, an Kartellgesellschaften oder an gemischte Gesellschaften, die Übersetzungs- und/oder Dolmetschdienstleistungen im Rahmen der Internationalisierungsprojekte zugunsten der Unternehmen in Anspruch genommen haben. Zuschüsse werden bis zu maximal 50% der Gesamtausgaben und bis zum Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Projekt gewährleistet.

 

- Die zweite Bestimmung wendet sich hingegen an einzelne Unternehmen, die im Bereich der Internationalisierung tätig waren und sind, in dem sie an Fachmessen auf nationaler und internationaler Ebene teilgenommen haben. Die Firma kann diese Begünstigungen in Anspruch nehmen und kann Kapitalsubventionen im Wert von bis zu 6.000 Euro für die Teilnahm an Messen außerhalb der EU und bis zu 3.000 Euro für Veranstaltungen innerhalb der EU erhalten.


Die Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüsse haben Anspruch auf Zuschüsse für die folgenden Ausgaben zugunsten der Internationalisierung der betreffenden Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüsse:

- Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen, Treffen (Simultanverdolmetschung) und Pressekonferenzen
- Erstellung von Werbematerial für den Unternehmenszusammenschluss in der Fremdsprache (Broschüre, Prospekt, Video, Webseite, usw...)
- Hostessen und Dolmetscher 
- Übersetzungen und Beratungen durch externe Fachleute
- Fremdsprachliches Werbematerial


Die oben genannten Bestimmungen bieten daher den Unternehmen, die Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen auf Messen in Italien oder im Ausland oder zur Herstellung jeglichen fremdsprachlichen Werbematerials in Anspruch genommen haben oder nehmen, diese und andere Möglichkeiten.

Es gibt zwei Fristen für die Einreichung der Anträge auf Zuschüsse: März und September.


Besuchen Sie den Abschnitt Zuschüsse der Europäischen Union auf der Webseite von Olga Ferrantelli und füllen Sie das Formular aus, indem Sie auf den Link am unteren Ende der Seite klicken. Überprüfen Sie die bestehenden Möglichkeiten, umfassende Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen und/oder ausführliche Informationen zur Stellung eines Antrags auf Subventionen zu erhalten. Ein Expertenteam hilft Ihnen gerne mit einer ersten, völlig kostenfreien Beratung weiter.

Am 10 giugno 2009 eingefügt - gehen Sie auf Ordner - Nachrichten

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Zuschüsse der Europäischen Union

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Olga Ferrantelli

Konerenzdolmetscherin und Übersetzerin