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Bedingungen für Übersetzungen

Auftragsbedingungen für Übersetzungsdienstleistungen

Condizioni di incarico servizi di Traduzione


1. Allgemeine Bedingungen

Die vorliegenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis Zwischen Kunden (Auftraggeber) und Übersetzer nach den Kriterien der Redlichkeit und der Korrektheit bei der Umsetzung der gegenseitigen Verpflichtungen.

2. Zahlungsvereinbarung

Soweit nicht anders schriftliche vereinbart, steht dem Übersetzer die Vergütung der geleisteten Arbeit zu. Der Betrag wird bei der Auftragsvergabe angegeben und vereinbart. Bei fehlender Angabe gelten die, im Moment der Auftragsvergabe, aktuellen Marktpreise. Dabei ist Folgendes zu präzisieren: die Grundeinheit zur Errechnung des Gehaltes ist eine Seite. Darunter versteht man eine übersetzte oder zu übersetzende Textmenge von 25 Zeilen mit jeweils 55 oder 60 Anschlägen.

Bei Übersetzungen auf Stempelpapier oder in dieser Form verwendetem Papier besteht eine Seite aus 25 Zeilen mit 50 Anschlägen pro Zeile.

Soweit nicht anders schriftlich von den Vertragspartnern vereinbart, entspricht das Mindestgehalt zur Ausstellung einer Rechnung einer Schreibmaschinenseite.

Handelt es sich um einen Auftrag mit Dringlichkeit, so steht dem Übersetzer eine zusätzlich Vergütung von bis zu 100% des vereinbarten Betrags zu.

Unter Aufträgen mit Dringlichkeit versteht man Aufträge, die die Übersetzung von mehr als 5-6 Seiten pro Tag vorsehen und die weniger als 24 Stunden vor Ablauf der Abgabefrist vergeben werden und / oder die die Arbeit des Übersetzers an Feiertagen oder vor einem Feiertag mit sich bringen.

Etwaige besondere Anforderungen oder zusätzliche Dienstleistungen werden zusätzlich zum Preis der Übersetzung berechnet.

Das Gehalt wird Netto nach Abzug von Mehrwertsteuer und Fürsorgebeitrag und Brutto vor Vorsteuereinbehalt berechnet.

Es bleibt die Möglichkeit vorbehalten, schriftlich ausdrücklich eine Bezahlung nach Pauschalbetrag, pro Wort der Ausgangs- oder Zielsprache, pro Zeile oder nach anderen Berechnungsmethoden zu vereinbaren.

3. Abgabebedingungen


Es ist die Pflicht des Übersetzers, die Arbeit innerhalb des im Auftragsschreiben vereinbarten Termins abzugeben. Der Kunde muss das gesamte zu übersetzende Material zur Verfügung stellen. Sollte der ursprüngliche Auftrag geändert werden, kann der Abgabetermin seitens des Übersetzers verschoben werden.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Übersetzer alles zur Übersetzungsarbeit notwendige Material sowie alle erforderlichen Informationen innerhalb des, im Auftragsschreiben vereinbarten Termins, zukommen zu lassen.
Im Fall von Unterbrechungen/Anomalien der Dienstleistungen der Post oder des Fernmeldewesens oder im Fall von höherer Gewalt (siehe Punkt 8, höhere Gewalt) ist der Übersetzer nicht für eventuelle Verluste, Schäden oder eine verspätete Zustellung der fertig gestellten Arbeit verantwortlich.

Zustellung und Abholung sind in der Verantwortung und auf Kosten des Kunden.

Die Abgabetermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich im Auftragsschreiben vereinbart ist. Sie können anhand eines schriftlichen Abkommens zwischen den Vertragspartnern geändert werden. Sie betreffen ausschließlich das im Moment der Vertragsannahme zugestellte Material und eventuelle später schriftlich vereinbarte Zusätze.

4. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, die Texte und die persönlichen Daten des Kunden, die Art der geleisteten Arbeit und jegliche vom Kunden an den Übersetzer zur Übersetzungsarbeit übermittelte Informationen vertraulich zu behandeln.

Auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten kann der Übersetzer die Dokumente während des Transports versichern lassen.

5. Bezahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von maximal 30 Tagen nach dem Abgabedatum der Arbeit oder Nach Eingang der Rechnung fällig.
Nach der Richtlinie 2000/35/CE und der Verordnung mit Gesetzeskraft 231/02 werden nach Überschreitung dieses Termins Verzugszinsen nach der Verordnung mit Gesetzeskraft 231/02 berechnet.

Wenn die Bezahlung nicht unmittelbar bei der Abgabe erfolgt, hat der Übersetzer die Möglichkeit, anstelle der Rechnung einen Rechnungsbescheid auszustellen und die reguläre Rechnung bei Zahlungseingang folgen zu lassen.

Bei umfangreichen Arbeiten oder bei Arbeiten die einen Monat Arbeitszeit überschreiten, steht dem Übersetzer eine Anzahlung des vereinbarten Betrags oder eine Bezahlung in mehreren Phasen zu.

6. Fürsorgebeitrag

Der Übersetzer erhebt in der Rechnung den Fürsorgebeitrag laut Gesetzverordnung L. 662/96 Artikel 1 Kapitel 212.

7. Höhere Gewalt

Im Fall von höherer Gewalt gilt, laut Gesetz, der Vertrag zwischen den Parteien als aufgelöst, ohne das Entschädigungsverpflichtungen entstehen.

8. Rücktrittsmöglichkeit

Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, hat der Kunde die Möglichkeit bei Zahlung einer Rücktrittsvergütung von 10% des vereinbarten Gesamtbetrags vom Vertrag zurückzutreten. Sollte der Übersetzer bereits einen Teil des Textes oder den gesamten Text übersetzt haben, wird die Übersetzung dem Kunden zur Verfügung gestellt und für die bereits geleistete Arbeit muss der volle Preis bezahlt werden.
Der Übersetzer hat ebenfalls die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, sollte er der Ansicht sein, mit der Übersetzung von verleumderischen oder illegalen Texten beauftragt worden zu sein.

9. Merkmale der Übersetzung

Der Übersetzer verpflichtet sich, das Fachvokabular entsprechend seiner konventionellen Bedeutung und auf Grundlage der, im Besitz des Übersetzers befindlichen oder vom Kunden gelieferten, Wörterbücher/Glossare zu übersetzen. Sollte das übersetzte Material veröffentlicht werden, muss der Kunde den Namen des Übersetzers auf der Veröffentlichung angeben.

Sollten ohne die schriftliche Genehmigung des Übersetzers Ergänzungen oder Änderungen am übersetzten Text vorgenommen werden, so ist dieser nicht für diese Ergänzungen und/oder Änderungen und/oder für die eventuellen Konsequenzen dieser Ergänzungen und/oder Änderungen verantwortlich.

10. Verantwortlichkeit

Der Übersetzer ist direkt dem Kunden gegenüber für seine Übersetzungsarbeit verantwortlich. Dementsprechend wird beispielhaft darauf verwiesen, dass der Übersetzer nicht für Verstöße gegen das Copyright und/oder der Übersetzung zur Verantwortung gezogen werden kann, noch für rechtliche Forderungen, die sich aus dem Inhalt des Originaltextes ergeben.
Der Kunde verpflichtet sich, den Übersetzer für jegliche Forderungen, Klagen, Kosten oder Ausgaben, die sich aus der Veröffentlichung von verleumdendem und/oder illegalem Material oder aus dem Verstoß gegen das Urheberrecht für Patente und Pläne von Drittpersonen ergeben, zu entschädigen.

11. Fehler oder Mängel. Geltende Bestimmungen


Jede Anfechtung der Übersetzung und der seitens des Übersetzers geleisteten Arbeit muss, bei sonstigem Ausschluss, innerhalb der im Zivilkodex 2226 formulierten Frist, d.h. innerhalb von 8 Tagen nach Abgabe der Übersetzung, formuliert werden, wenn es sich um versteckte Mängel handelt.
Der Vertrag zwischen Übersetzer und Kunde wird von den Bestimmungen der Artikel 2222 ff des Zivilkodex reguliert, abgesehen von den, in den vorliegenden allgemeinen Bedingungen enthaltenen, Ausnahmeregelungen und/oder anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien.

12. Zuständiges Gericht

Für alle eventuellen Streitfälle zwischen den Parteien bezüglich des Vertrags zwischen Kunde und Übersetzer und bezüglich dessen Inhalt, bezüglich von Fehlern, Mängeln, Gültigkeit der Zahlung, Vertragsrücktritt und/oder Anderem, ist das örtlich zuständige Gericht am Hauptwohnsitz des Übersetzers zuständig.

Am 10 giugno 2009 eingefügt - gehen Sie auf Ordner - Kundenbereich

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Olga Ferrantelli

Konerenzdolmetscherin und Übersetzerin